Privatärztliche Praxis
Privatärztliche Leistungen darf grundsätzlich jeder in Anspruch nehmen -sie sind nicht alleine privat versicherten Personen vorenthalten. Jedoch wird die Rechnung, die ich stelle, in der Regel nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da ich nicht an deren Versorgungsvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung gebunden bin. Ein gesetzlich versicherter Patient wird daher zum "Selbstzahler".
Mein Honorar berechnet sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).